Hinweisgeberschutz

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
an dieser Stelle informieren wir Sie über die Meldestelle (§ 12 HinSchG) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über diese Meldestelle haben unsere Beschäftigten die Möglichkeit, Hinweise zu bestimmten rechtlich relevanten Themen (§ 2 HinSchG) einer Vertrauensperson zukommen zu lassen (§ 8 HinSchG).

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.

Das digitale Meldesystem dient ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an uns alle, unabhängig von Tätigkeitsbereich oder Position. 

Unsere Meldestelle für Hinweise nach dem HinSchG

Der DRK Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V. hat Rechtsanwälte Dr. Ruhland, Renger & Poser als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mit der Entgegennahme von Meldungen i. S. d. § 3 Abs. 4 HinSchG beauftragt.

Form der Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, in welcher Form Sie Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz tätigen können.

Sie haben die Möglichkeit, Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in mündlicher oder in Textform zu tätigen. Bitte besuchen Sie hierzu die Internetseite

https://ruhland-renger.hintbox.de

Klicken Sie dort auf den Button "Einen Bericht abgeben" und folgen Sie den Anweisungen.

Wenn Sie die Meldung nicht über die oben genannte Internetseite tätigen wollen, haben Sie alternativ die Möglichkeit, die Meldung

  • postalisch über unsere Kanzleiadresse (Rechtsanwälte Dr. Ruhland, Renger & Poser, Struvestr. 15, 02826 Görlitz),
  • telefonscih unter der Rufnummer 03581/422630 oder
  • im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei (Struvestr. 15, 02826 Görlitz)

abzugeben. Bitte beachten Sie, dass für eine Entgegennahme einer Meldung in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei eine vorheerige Terminvereinbarung notwendig ist.

Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Person gehen wir vertraulich um. Wir sind nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie die Identität der von der Meldung betroffen Person weitgehend zu schützen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) offengelegt werden.

Was ist bei der Hinweisgebung zu beachten?

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Sie sollten bei einer Meldung folgende fünf Fragen berücksichtigen:

  • Wer?    - Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was?   - Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? - Wann war der Vorfall? 
  • Wie?   - Wie oft ist der Vorfall passiert? Wie hat sich der Vorfall ereignet?
  • Wo?    - Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei der Meldung Ihre Identität preiszugeben. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Weitere Informationen zu Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und zur Verarbeitung Ihrer personenenbezogenen Daten erhalten Sie auf der oben genannten Internetseite unter "Häufig gestellte Fragen" bzw. "Datenschutzhinweise".