Hygienekonzept der Ausbildungsstelle und des Bildungszentrums
Für die Bereiche Erste Hilfe Ausbildung, sowie Fort- und Weiterbildung gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung. Diese ist handlungsleitend für die oben genannten Bereiche. Für die Erste Hilfe Ausbildung gilt folgendes: trotz der abgeänderten methodischen Vorgehensweisen – ist dennoch das Erreichen der vorgegebenen Lernziele einzuhalten.
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
- Der Schulungsraum ist der Abstandsreglung angepasst, dabei wird der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten.
- Regelmäßige desinfizierende Reinigung aller Kontaktflächen einschließlich Türen, Türgriffe sowie der Übungsmaterialien.
- Regelmäßige desinfizierende Reinigung der sanitären Anlagen.
- Regelmäßiges Lüften des Raumes.
- Teilnehmende dazu anhalten, die Hände regelmäßig vor Betreten des Schulungsraumes /Saals und im Rahmen der Teilnehmerübungen gründlich zu waschen und/oder zu desinfizieren.
- Teilnehmende über Hygienemaßnahmen informieren, u.a. Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz, Handhygiene.
- Hinweise aushängen, u.a. allg. Hygienehinweise, Handhygiene.
Maßnahmen vor und während der Schulung:
- Sicherstellen, dass Teilnehmende und Lehrkräfte frei von Covid-19-typischen Erkrankungssymptomen sind.
- Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen zwei Personen wird empfohlen.
- Wird bei Teilnehmerübungen zwischen zwei Personen der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten, wird empfohlen zum Selbstschutz ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (länderspezifische Verordnungen bzw. Vorgaben von regionalen Behörden berücksichtigen!).
- Ggf. hinweisen auf die Gültigkeit der Abstandregelungen auch außerhalb des Lehrgangsraumes (unter anderem Aufenthaltsbereich, Verkehrswege und sanitärer Bereich).
Maßnahmen bei den Teilnahmeübungen:
- Teilnehmerübungen sind ein verpflichtender Bestandteil für die Ersten Hilfe Ausbildungen von betrieblichen Ersthelfern..
- Bei Teilnehmerübungen wird empfohlen ein Mund-Nasen-Schutz und Einmalhandschuhe zu tragen.
- Die Atemkontrolle sollte am Teilnehmenden geübt werden.
- Sprechen regionale Vorgaben dagegen (Hotspot-Regelung) erfolgt die Übung am Phantom.
- Ist auf Grund regionalbehördlicher Verfügungen das Üben mit direktem Körperkontakt verboten, kann die Seitenlage als Ausbilderdemonstration am Phantom oder über andere geeignete Visualisierungstechniken vermittelt werden.
- Die Teilnehmerübung zur Wiederbelebung (ohne AED) sollte mittels Einhelfer-Methode geübt werden.
- Die Beatmung soll geübt werden; Sprechen regionale Vorgaben dagegen (Hotspot-Regelung) kann die Beatmung abweichend von der üblichen Vorgehensweise nur angedeutet werden.
- Der Ablauf der Wiederbelebung ist von jedem Teilnehmenden als kompletter Handlungsablauf zu üben. In diesem Fall ist trotzdem jedem Teilnehmenden eine eigene ordnungsgemäß desinfizierte Gesichtsmaske zur Verfügung zu stellen.
- Zusätzlich ist die Brusthaut nach jedem Teilnehmenden desinfizierend abzuwischen.
- Bei der Wiederbelebung mit dem Automatisierten Externen Defibrillator (AED) sollte dieser von einer zweiten Person geholt und mit Abstand zum anderen Ersthelfenden bedient werden.
Maßnahmen nach der Schulung:
- Benutzte Gesichtsmasken werden in einem geschlossenen Behältnis/Sack aufbewahrt.
- Die Aufbereitung des gesamten Übungsmaterials, insbesondere der Gesichtsmasken erfolgt nach den Vorgaben der Handlungsanweisung zur Desinfektion.
Ramona Barth Anna Cech
Aus-/Weiterbildung Bildungszentrum
Görlitz, 30.08.2022