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DRK Altenpflegeheim im Wohnpark Frauenburg - Karree

Reichertstraße 60-64, 02826 Görlitz

In Zusammenarbeit mit der KOMMWOHNEN GmbH entstand durch Sanierung und Umbau der Altbausubstanz der Gebäude Reichertstraße 60-64 ein Altenpflegeheim mit 36 Pflegeplätzen.

  • Altenpflegeheim der 4. Generation (wohngruppenorientiert)

  • Die 28 Zimmer sind in 20 Einzelzimmer und 8 Zweibettzimmer aufgeteilt

  • Zusätzliche Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege können in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner

Frau
Birgit Klugner

Tel: 03581-42899640
pdlaph2@drk-goerlitz.de

Anschrift

DRK Kreisverband Görlitz
Stadt und Land e.V.

Lausitzer Straße 20-22
02828 Görlitz
Tel.: 03581-362410
info@DRK-Goerlitz.de

In unserem Haus leben wir ein wohngruppenorientiertes Konzept. Den Mittelpunkt des Tagesgeschehens bilden die vollausgestatteten und geräumigen Wohnküchen. Um die Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie um die tagesstrukturierenden Angebote kümmern sich Präsenzkräfte. Sie beziehen unsere Bewohnerinnen und Bewohner aktiv mit ein. Wir respektieren dabei die individuelle Entscheidung unserer Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich Gemeinschaft und persönlichen Rückzug in das Zimmer.

24 – Stunden

Pflegefachkraft 03581-42899641
Fax 03581-42899666

Wohnen in bester Betreuung:

In unseren stationären Einrichtungen erwartet Sie eine freundliche Atmosphäre, komfortable Ausstattung und beste Verpflegung. Sie werden von examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern gepflegt und bestmöglich medizinisch betreut. Bei uns finden Sie die richtigen Rahmenbedingungen, wenn es darum geht, Ihr Leben unabhängig aber mit der unter Umständen gebotenen Sicherheit zu gestalten.

Leistungen:

  • Grundpflege.
  • Leistung der medizinischen Behandlungspflege.
  • hauswirtschaftliche Versorgung.
  • soziale Dienste (Beratung und Betreuung).
  • Angebot für Kultur und Freizeit (z.B. Veranstaltungen).
  • haus- und fachärztliche Versorgung.

An wen richtet sich unser Angebot?

  • Menschen ab dem 60. Lebensjahr, die aufgrund Ihres Alters der Begleitung bedürfen
  • pflegebedürftig sind
  • altersbedingte Erkrankungen aufweisen
  • einer beschützenden Wohnlichkeit bedürfen
  • desorientiert sind
  • aufgrund psychischer Veränderungen der Hilfe bedürfen

Was kostet ein Pflegeplatz?

Bei Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden.
Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Pflege höchstens die unten ausgewiesene Pauschale entsprechend des Pflegegrades.

Ist die Entrichtung des monatlichen Heimentgeltes aus dem eigenen Einkommen nicht möglich, kann beim Sozialamt Sozialhilfe beantragt werden.

Gern geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Pflegesätze ab: 01.06.2023

Pflegegrad Tagessatz Pflegekasse Monatlicher Eigenanteil
2 121,16 € 770,00 € 2.915,69 €
3 137,33 € 1.262,00 € 2.915,58 €
4 154,19 € 1.775,00 € 2.915,46 €
5 161,75 € 2.005,00 € 2.915,45 €

Auf Grundlage der monatlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis von 30,42 Tagen als täglicher und monatlicher Wert im Rahmen der Vergütungsvereinbarung entstehen Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich bei den Eigenanteilen der jeweiligen Pflegegrade.

In den Pflegesätzen sind Aufwendungen für Pflege und Betreuung sowie für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwand und eine Ausbildungspauschale enthalten.

Die detaillierten Beiträge entnehmen Sie bitte aus nachfolgender Tabelle

  Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesatz 73,62 € 89,79 € 106,65 € 114,21 €
darunter: einheitlicher Eigenanteil
an pflegebedingten Aufwendungen
48,30 € 48,30 € 48,30 € 48,30 €
Ausbildungszuschlag 4,04 € 4,04 € 4,04 € 4,04 €
Unterkunft 23,89 € 23,89 € 23,89 € 23,89 €
Verpflegung 6,36 € 6,36 € 6,36 € 6,36 €
Investitionskosten 13,25 € 13,25 € 13,25 € 13,25 €
Gesamt pro Tag 104,96 € 121,16 € 137,33 € 154,19 €
Gesamt pro Monat 3.685,69 € 4.177,58 € 4.690,46 € 4.920,44 €
abzgl. Leistung Pflegekasse 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
monatlicher Eigenanteil für Heimbewohner 2.915,69 € 2.915,58 € 2.915,46 € 2.915,45 €
Zahlbetrag bei Abzug des 5%-igen Leistungszuschlages 2.836,07 € 2.835,96 € 2.835,85 € 2.835,83 €
Zahlbetrag bei Abzug des 25%-igen Leistungszuschlages 2.517,58 € 2.517,50 € 2.517,41 € 2.517,40 €
Zahlbetrag bei Abzug des 45%-igen Leistungszuschlages 2.199,11 € 2.199,04 € 2.198,97 € 2.198,97 €
Zahlbetrag bei Abzug des 70%-igen Leistungszuschlages 1.801,00 € 1.800,97 € 1.800,93 € 1.800,92 €

Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil der Bewohner

Die Pflegekassen bezuschussen ab dem 01.01.2022 die Eigenanteile der Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gestaffelt nach der Dauer der vollstationären Unterbringung mit einem Leistungszuschlag. Dadurch ergibt sich für die Bewohner folgende prozentuale Entlastung hinsichtlich des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen:

Prozentuale Entlastung Dauer des Leistungsbezugs
5 Prozent 1 bis einschließlich 12 Monate
25 Prozent mehr als 12 Monate
45 Prozent mehr als 24 Monate
70 Prozent mehr als 36 Monate

Wir bitten Sie uns in Kenntnis zu setzen, wenn der von Ihnen angemeldete Heimplatz nicht mehr benötigt wird.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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